Gemeinnützige, kirchliche und mildtätige Zwecke
Die „Stiftergemeinschaft – Gut für Remscheid“ verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke. Der Zweck der Stiftung ist
- mildtätiger Zwecke,
- kirchlicher Zwecke,
- von Wissenschaft und Forschung,
- von Religion,
- des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67,
- der Jugend- und Altenhilfe,
- von Kunst und Kultur,
- des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege,
- der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe,
- des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes,
- des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten,
- der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste,
- der Rettung aus Lebensgefahr,
- des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes,
- internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens,
- des Tierschutzes,
- der Entwicklungszusammenarbeit,
- der Verbraucherberatung und des Verbraucherschutz,
- der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene,
- der Gleichberechtigung von Frauen und Männern,
- des Schutzes von Ehe und Familie,
- der Kriminalprävention,
- des Sports,
- der Heimatpflege und Heimatkunde,
- der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings,
- des demokratischen Staatswesens,
- sowie des bürgerlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.