Gemeinnützige, kirchliche und mildtätige Zwecke

Die „Stiftergemeinschaft – Gut für Remscheid“ verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke. Der Zweck der Stiftung ist

  • mildtätiger Zwecke,
  • kirchlicher Zwecke,
  • von Wissenschaft und Forschung,
  • von Religion,
  • des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67,
  • der Jugend- und Altenhilfe,
  • von Kunst und Kultur,
  • des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege,
  • der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe,
  • des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes,
  • des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten,
  • der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste,
  • der Rettung aus Lebensgefahr,
  • des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes,
  • internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens,
  • des Tierschutzes,
  • der Entwicklungszusammenarbeit,
  • der Verbraucherberatung und des Verbraucherschutz,
  • der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene,
  • der Gleichberechtigung von Frauen und Männern,
  • des Schutzes von Ehe und Familie,
  • der Kriminalprävention,
  • des Sports,
  • der Heimatpflege und Heimatkunde,
  • der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings,
  • des demokratischen Staatswesens,
  • sowie des bürgerlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.